AI
186. MedienMittwoch

Moot Court* AI - a battle between “good and evil”?

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12.02.2025

Heimathafen
im Alten Gericht Wiesbaden
Gerichtsstraße 2
65185 Wiesbaden

Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben. Die Liste der gegen KI-Unternehmen eingereichten Klagen wird immer länger. Die Klage der New York Times gegen die Muttergesellschaft von ChatGPT, OpenAI und Microsoft könnte der erste große Test für KI im Bereich des Urheberrechts sein.

In der Klage wird behauptet, dass Millionen von Artikeln der Times verwendet wurden, um KI-Chatbots wie ChatGPT zu trainieren, die nun mit traditionellen Nachrichtenquellen konkurrieren. 

Der Hauptvorwurf der Times lautet, dass OpenAI durch die nicht lizenzierte und nicht genehmigte Nutzung und Reproduktion von Artikeln der Times während des Trainings ihrer Modelle gegen Urheberrechte verstößt. 

OpenAI beruft sich hingegen auf “fair use”, eine zulässige Ausnahmeregelung in den USA zur lizenzfreien Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, in etwa vergleichbar mit sogenannten “Schrankenregelungen”  des Urheberrechtsschutzes in der EU.

Ein Urteil in diesem als “bahnbrechenden Rechtsstreit über KI und Urheberrecht” eingestuften Fall liegt noch nicht vor. Überzeugen die vorgebrachten Argumente für eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzung der Werke als Trainingsdaten oder überwiegen die Argumente für eine freie Benutzung?

Beim 186. m² MedienMittwoch werden im Alten Gericht in Wiesbaden Experten in einer simulierten Gerichtsverhandlung (Moot Court) die jeweiligen Argumente der Prozessparteien erörtern.

Durch die Veranstaltung führen die “Richter” Tobias Kirchhofer und Christian Hoppenstedt. Jurastudenten werden uns als „Parteienvertreter“, die wesentlichen Punkte der Klageschrift der NYT (Leon Rock) und der Klageerwiderung von Open AI (N.N.) zusammenfassen. Bruno Kramm erscheint für den KI Bundesverband. Als „sachverständiger Zeuge“ stellt Matthias Hornschuh das Tandem-Gutachten der Initiative Urheberrecht vor. Weitere „Zeugen“ zur Erläuterung der KI-Verordnung der EU und des 2-Säulen Lizenzmodells KI der GEMA sind geladen.

 

Sie können sich vorbereiten: 

Die Schriftsätze der der Parteien sind öffentlich zugänglich bei “Court Listener”:

Die Klageschrift der NYT vom 27.12.2023

Die Klageerwiderung von OPEN.AI vom 26.02.2024

Eine Analyse der rechtlichen Argumente gibt Mason Kort (Harvard Law School) in einem Interview am 22.03.2024

 

Wir bedanken uns herzlich beim Heimathafen Wiesbaden für die Gastfreundschaft. Unser besonderer Dank richtet sich an die IHK Wiesbaden unseren Veranstaltungspartner, die Medienanstalt Hessen, für die freundliche Unterstützung.

 

*Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung im Rahmen der juristischen Aus- und Weiterbildung. Dabei wird Studierenden der Rechtswissenschaften ein fiktiver oder realer Fall zugeteilt, in dem sie jeweils eine der Prozessparteien vertreten müssen. 

(Titelbild: Midjourney/t3n)

Anmeldung

Teilnahme nur mit Anmeldung. Eine Anmeldung zu den MedienMittwoch-Veranstaltungen erfolgt über den digitalen Service von eventbrite. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Im Moot Court

Leiter AG Kultur, KI Bundesverband & CEO Infinite Devices GmbH

Komponist & Sprecher der Kreativen in der Initiative Urheberrecht

Student der Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg

Als "Richter" fungieren

MedienMittwoch Kurator

MedienMittwoch Kurator

Mit freundlicher Unterstützung durch