12.02.2025
Heimathafen
im Alten Gericht Wiesbaden
Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben. Die Liste der gegen KI-Unternehmen eingereichten Klagen wird immer länger. Die Klage der New York Times gegen die Muttergesellschaft von ChatGPT, OpenAI und Microsoft könnte der erste große Test für KI im Bereich des Urheberrechts sein.
In der Klage wird behauptet, dass Millionen von Artikeln der Times verwendet wurden, um KI-Chatbots wie ChatGPT zu trainieren, die nun mit traditionellen Nachrichtenquellen konkurrieren.
Der Hauptvorwurf der Times lautet, dass OpenAI durch die nicht lizenzierte und nicht genehmigte Nutzung und Reproduktion von Artikeln der Times während des Trainings ihrer Modelle gegen Urheberrechte verstößt.
OpenAI beruft sich hingegen auf “fair use”, eine zulässige Ausnahmeregelung in den USA zur lizenzfreien Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, in etwa vergleichbar mit sogenannten “Schrankenregelungen” des Urheberrechtsschutzes in der EU.
Ein Urteil in diesem als “bahnbrechenden Rechtsstreit über KI und Urheberrecht” eingestuften Fall liegt noch nicht vor. Überzeugen die vorgebrachten Argumente für eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzung der Werke als Trainingsdaten oder überwiegen die Argumente für eine freie Benutzung?
Beim 186. m² MedienMittwoch wurden im Alten Gericht in Wiesbaden Experten in einer simulierten Gerichtsverhandlung (Moot Court) die jeweiligen Argumente der Prozessparteien erörtert.
Durch die Veranstaltung führten die “Richter” Tobias Kirchhofer und Christian Hoppenstedt. Die wesentlichen Punkte der Klageschrift der NYT fasste Leon Rock zusammen. Die Klageerwiderung von Open AI stellte Jana Schäfer-Giese vor. Bruno Kramm erläuterte die Positionen des KI Bundesverbandes, Matthias Hornschuh vertrat als „sachverständiger Zeuge“ die Seite der Urheber. Die Teilnehmer des MedienMittwochs fungierten als Jury.
Kuratoriums-Mitglied Wolfgang Borgfeld hat den Abend hier zusammengefasst.
Die Schriftsätze der Parteien des Prozesses sind öffentlich zugänglich bei “Court Listener”:
Die Klageschrift der NYT vom 27.12.2023.
Die Klageerwiderung von OPEN.AI vom 26.02.2024
Eine Analyse der rechtlichen Argumente gibt Mason Kort (Harvard Law School) in einem Interview am 22.03.2024
*Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung im Rahmen der juristischen Aus- und Weiterbildung. Dabei wird Studierenden der Rechtswissenschaften ein fiktiver oder realer Fall zugeteilt, in dem sie jeweils eine der Prozessparteien vertreten müssen.
Foto-Rückblick
Im Moot Court

Leiter AG Kultur, KI Bundesverband & CEO Infinite Devices GmbH
Bruno Kramm

Komponist & Sprecher der Kreativen in der Initiative Urheberrecht
Matthias Hornschuh

Student der Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg
Leon Rock

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Jana Schäfer-Giese
Als "Richter" fungieren

MedienMittwoch Kurator
Tobias Kirchhofer
